Befreiung von der einkommenssteuer

  • Einen guten Grund für die Investitionen in Polen liefern die Sonderwirtschaftszonen. Projekte, die im Rahmen solcher Zonen funktionieren, sind teilweise von der Einkommenssteuer befreit.
  • Die Unternehmen können dort von der Einkommensteuer in einem Verhältnis zu ihren Aufwendungen und der Investitionsgröße befreit werden, sogar bis zu 70% – abhängig von dem Standort in der Zone und der Größe des Projekts.

Eu-fördermittel

  • Durch unsere enge Zusammenarbeit mit den Trägern der Wirtschaftszonen, Fachunternehmen und Finanzinstituten können wir ausländische Investoren bei der Beantragung der Fördermittel begleiten und betreuen.
  • Wir helfen Ihnen bei der Auswahl des geeigneten Förderprogramms.
  • Wir übernehmen alle formellen und rechtlichen Vorgänge.

Eu-fördermittel