Befreiung von der einkommenssteuer
- Einen guten Grund für die Investitionen in Polen liefern die Sonderwirtschaftszonen. Projekte, die im Rahmen solcher Zonen funktionieren, sind teilweise von der Einkommenssteuer befreit.
- Die Unternehmen können dort von der Einkommensteuer in einem Verhältnis zu ihren Aufwendungen und der Investitionsgröße befreit werden, sogar bis zu 70% – abhängig von dem Standort in der Zone und der Größe des Projekts.
Eu-fördermittel
- Durch unsere enge Zusammenarbeit mit den Trägern der Wirtschaftszonen, Fachunternehmen und Finanzinstituten können wir ausländische Investoren bei der Beantragung der Fördermittel begleiten und betreuen.
- Wir helfen Ihnen bei der Auswahl des geeigneten Förderprogramms.
- Wir übernehmen alle formellen und rechtlichen Vorgänge.